Urnenwahlgrab

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Urnenwahlgrab

Das Urnenwahlgrab ist eine Grabform, die sowohl als Einzelgrab als auch als Familiengrabstelle genutzt werden kann. Diese Grabstellen können je nach Verfügbarkeit auf vorgegebenen Flächen und auch schon zu Lebzeiten erworben und frei ausgewählt werden. Ein Vorteil dieser Grabart ist die Möglichkeit, das Nutzungsrecht nach Ablauf immer wieder zu verlängern — etwa, wenn diese Wahlgräber als Familiengräber genutzt werden sollen. Das Nutzungsrecht beträgt hier gemäß der Ruhefrist von Urnen 20 Jahre. Eine Belegung mit bis zu 6 Urnen ist möglich.

Besonderheiten

Erdbestattungen von Totgeborenen und Kindern unter 1 Jahr können ebenfalls in einem Urnenwahlgrab beigesetzt werden, insoweit der Sarg eine vorgegebene Größe nicht überschreitet. Ebenso ist die Beisetzung von ausgeruhten Gebeinen in einer Gebeinskiste möglich. In beiden Fällen ist zu beachten, dass sich die Anzahl der beizusetzenden Urnen auf die Hälfte reduziert.

Übersicht:

  • Nutzungsrecht 20 Jahre
  • Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
  • Grabkauf zu Lebzeiten möglich
  • Die Grabpflege erfolgt durch die Angehörigen oder einen beauftragten Friedhofsgärtner.

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