
Erinnerungszeichen an Verstorbene in Form von unbearbeiteten Steinblöcken wurden schon im Altertum an Gräbern aufgestellt. Ursprünglich wurden mit Grabmalen herausragende Persönlichkeiten ausgezeichnet, doch schon im frühen Altertum breitete sich diese Sitte allgemein und auf alle Toten aus. Die monumentalen Grabmale von Herrschern Ägyptens, die Pyramiden und Königsgräber, sind einer der frühen Höhepunkte künstlerischen und bautechnischen Schaffens.
Die Christen übernahmen die Sitte, Grabmale zu errichten, von den Römern. Geistliche und weltliche Privilegierte wurden innerhalb der Kirchen bestattet, weniger bevorzugte Gemeindemitglieder wurden im unmittelbar angrenzenden Terrain auf dem Kirchhof begraben. Auch diese Begräbnisstätten wurden mit Grabsteinen, die oft unmittelbar an der Kirchenmauer aufgestellt wurden, kenntlich gemacht.
Der Wunsch von Angehörigen, dem Verstorbenen mit einem Grabstein ein nahezu unvergängliches Denkmal zu setzen, entspricht also einem kultur- und epochenübergreifenden existentiellen Bedürfnis. Der Grabstein kann für die Lebenden das Medium sein, um sich mit dem Toten, seiner Persönlichkeit, seiner Verbindung zu uns und letztlich mit uns selbst in dieser Beziehung auseinander zu setzen.
Die Wahl von Material, Form, Schriftzug und Symbolen kann mehr oder weniger stark das Wesen des Verstorbenen reflektieren. Ein massiver Grabstein dokumentiert eine unverrückbare Tatsache. Oft kann nach diesem symbolischen Setzen des Steins der Tod leichter akzeptiert werden. Seit Tausenden von Jahren ist das Steinmetz-Handwerk in diesen kulturellen Prozess des Abschiednehmens eingebunden und vermag durch die Gestaltung des Grabdenkmals den individuellen Gegebenheiten Ausdruck zu verleihen.
In der Werkstatt von Steinmetzen werden ausgewählte Steinmaterialien zu einem einmaligen Grabzeichen geformt und mit einem Symbol und einer Inschrift versehen. Das Grab selbst wird von einer Grabumfassung eingerahmt. Grabschmuck und Bepflanzung runden diese Gestaltung ab und lassen einen würdigen Ort für die Toten und für uns Lebende entstehen.
Vorgaben für Grabmale und Grabgestaltung auf den Wiesbadener Friedhöfen
Die Errichtung eines Grabmales auf den Wiesbadener Friedhöfen ist genehmigungspflichtig. Der Antrag kann durch die Angehörigen über ein Steinmetzunternehmen gestellt werden. Die Kosten richten sich nach Größe und Art des Grabmales. Grundsätzlich muss das Aufstellen und das Abräumen eines Grabmales durch einen zugelassenen Steinmetzbetrieb erfolgen. Grundlage ist in jedem Fall die ›Technische Anleitung Standsicherheit von Grabmalanlagen‹ der Deutschen Naturstein Akademie e. V.
Für all Ihre Fragen rund um die Gestaltung eines Grabmals bietet die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 0611 312993 eine Fachberatung an.
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