Kriegsgräber
Das deutsche Gräbergesetz (GräbG), im Langtitel ›Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft‹, regelt das Gedenken der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in besonderer Weise. Kriegsgräber unterliegen keiner zeitlichen Beschränkung und die Gräber dürfen grundsätzlich nicht verlegt werden. Ein Kriegerdenkmal erinnert also an die in einem Krieg gefallenen Soldaten nicht an die zivilen Opfer. Kriegerdenkmäler gehören in fast allen Teilnehmerstaaten des Ersten Weltkrieges zum Landschaftsbild. Viele davon wurden auch auf den Wiesbadener Friedhöfen um Gedenkschriften zu den Gefallenen des Zweiten Weltkrieges erweitert.
Die Funktion eines Kriegerdenkmals ist vielfältig. Es soll die Angehörigen trösten, indem es dem Tod ihrer Verwandten einen Sinn verleiht. Es soll die Überlebenden auf das Vorbild der Opfer verpflichten und den Staat und seine Ideale repräsentieren. Deshalb gab es um die Aufstellung von Kriegerdenkmalen auch häufig Konflikte. Verschiedene gesellschaftliche Gruppen versuchen noch heute, ihr Verständnis von Krieg und Gesellschaft in den Vordergrund zu stellen. Zu den vielen Stichworten gehören Dankbarkeit, Trauer, Totenkult, Helden, Nation, Volk und Freiheit.