Kinderreihengräber für totgeborene und verstorbene Kinder von 0 bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
Auch das Erdreihengrab für Kinder wird von der Friedhofsverwaltung der Reihe nach vergeben. Diese Grabvariante ist für verstorbene Kinder oder Totgeborene bis zum 5. Lebensjahr bestimmt. Das Nutzungsrecht beträgt 15 Jahre und ist der Ruhefrist einer Kinder-Erdbestattung angeglichen. Es ist keine Urnenbeisetzung möglich.
Übersicht:
- Nutzungsrecht 15 Jahre
- keine Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
- kein Grabkauf zu Lebzeiten möglich
- Die Grabpflege erfolgt durch die Angehörigen oder einen beauftragten Friedhofsgärtner.
Infos
Auf diesen Friedhöfen werden Erdreihengräber für Kinder angeboten:
- Friedhof Auringen
- Friedhof Biebrich
- Friedhof Bierstadt
- Friedhof Breckenheim
- Friedhof Delkenheim
- Friedhof Dotzheim
- Friedhof Erbenheim
- Friedhof Frauenstein
- Friedhof Heßloch
- Friedhof Igstadt
- Friedhof Kastel
- Friedhof Kloppenheim
- Friedhof Kostheim
- Friedhof Medenbach
- Friedhof Naurod
- Friedhof Nordenstadt
- Friedhof Rambach
- Friedhof Schierstein
- Friedhof Sonnenberg
- Südfriedhof