Erdreihengrab für Kinder

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Erdreihengrab für Kinder

Kinderreihengräber für totgeborene und verstorbene Kinder von 0 bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

Auch das Erdreihengrab für Kinder wird von der Friedhofsverwaltung der Reihe nach vergeben. Diese Grabvariante ist für verstorbene Kinder oder Totgeborene bis zum 5. Lebensjahr bestimmt. Das Nutzungsrecht beträgt 15 Jahre und ist der Ruhefrist einer Kinder-Erdbestattung angeglichen. Es ist keine Urnenbeisetzung möglich.

Übersicht:

  • Nutzungsrecht 15 Jahre
  • keine Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
  • kein Grabkauf zu Lebzeiten möglich
  • Die Grabpflege erfolgt durch die Angehörigen oder einen beauftragten Friedhofsgärtner.

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Im Sterbefall — was jetzt für Sie zu beachten ist

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Grabarten — welche gibt es und welche passt zu Ihnen

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