Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Wahlgräbern sind zum aktuellen Zeitpunkt abgelaufen.
Die Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen haben die Möglichkeit, das Nutzungsrecht der Grabstätten bis zum 31.08.2023 bei der dem Friedhof zugehörigen Friedhofsverwaltung oder Ortsverwaltung zu verlängern.
Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Wahlgräbern sind zum aktuellen Zeitpunkt abgelaufen.
Die Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen haben die Möglichkeit, das Nutzungsrecht der Grabstätten bis zum 31.07.2022 bei der dem Friedhof zugehörigen Friedhofsverwaltung oder Ortsverwaltung zu verlängern.