Erdwahlgrab

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Erdwahlgrab

Das Erdwahlgrab ist eine Grabform, die sowohl als Einzelgrab als auch als Familiengrabstelle genutzt werden kann.

Erdwahlgräber sind individuelle Grabstellen, die je nach Verfügbarkeit auf vorgegebenen Flächen vom Bürger frei ausgewählt werden können. Je Grabstelle können eine Erdbestattung (1 Sarg) und die Beisetzung von bis zu 8 Urnen erfolgen. Das Nutzungsrecht dieser Grabstätten muss nach Bedarf (bei Bestattungen) oder kann nach Ablauf der Nutzungsrechte verlängert werden. Dies ist besonders in den Fällen von Wichtigkeit, in denen Gräber als Familiengrab genutzt werden sollen.

Wird eine Grabstätte zu Lebzeiten erworben, erfolgt dies für einen maximalen Zeitraum von 20 Jahren.

Übersicht:

  • Nutzungsrecht 30 Jahre (in Kastel und Kostheim sind es 20 Jahre)
  • Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
  • Grabkauf zu Lebzeiten möglich
  • Die Grabpflege erfolgt durch die Angehörigen oder einen beauftragten Friedhofsgärtner.

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