
Diese Bestattungsart erfolgt in Kammern, die für die Belegung mit einer oder mit zwei Urnen ausgelegt sind und die mit einer Abdeckplatte verschlossen werden. Diese Kammern befinden sich oberirdisch, entweder in einem Kolumbarium (einer Urnenhalle) oder in einer Urnenwand. Blumenschmuck ist außer zur Trauerfeier nicht möglich. Hierfür gibt es einen zentralen Ablageplatz.
Übersicht:
- Nutzungsrecht 20 Jahre
- Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
- Grabkauf zu Lebzeiten möglich
- Keine Grabpflege erforderlich
Infos