
Grüfte sind architektonische Grabstätten, die je nach Verfügbarkeit auf den Friedhöfen vom Bürger frei ausgewählt werden können. Eigentlich sind es Erdwahlgrabstätten mit einem unterirdisch gemauerten Gewölbe. Im Gegensatz zum Erdgrab erfolgt die Öffnung der Grabstätte nicht von oben, sondern vom Weg her. Dies bedeutet, dass vor der eigentlichen Grabstelle eine Vertiefung in der Größe eines Grabes ausgehoben wird.
Dann erst wird der Eingang zur Gruft geöffnet, damit der Sarg in das Gruftgewölbe eingestellt werden kann. Danach wird der Eingang zur Gruft je nach Beschaffenheit mit Platten oder Backsteinen zugesetzt. Das bedeutet, dass das Grabmal und die Pflanzung erhalten bleiben und nicht entfernt werden müssen. Es können ein- oder mehrstellige Grüfte erworben werden. Der wesentliche Unterschied zwischen der Gruft- und der Erdbestattung besteht in der Tatsache, dass der Sarg bei der Gruftbestattung nicht direkt der Erde übergeben, sondern in einem eigens dafür bestimmten Raum abgestellt wird. Pro Gruftstelle können zwei Särge übereinander und bis zu acht Urnen eingestellt werden.
Übersicht:
- Nutzungsrecht 30 Jahre
- Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
- Grabkauf zu Lebzeiten möglich
- Die Grabpflege erfolgt durch die Angehörigen oder einen beauftragten Friedhofsgärtner.
Infos