Abräumung von Wahlgräbern auf dem Friedhof Dotzheim

Bekanntmachungen 27.08.2026

Abräumung von Wahlgräbern auf dem Friedhof Dotzheim

 

Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Wiesbaden

Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Wahlgräbern sind zum aktuellen Zeitpunkt abgelaufen.

Die Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen haben die Möglichkeit, das Nutzungsrecht der Grabstätten bis zum 30.11.2026 bei der dem Friedhof zugehörigen Friedhofsverwaltung zu verlängern.

Nach Ablauf der oben genannten Frist werden die abgelaufenen Nutzungsrechte in Anwendung des § 17 (11) der Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Landeshauptstadt Wiesbaden zum Zwecke der Abräumung, Neuanlage und Wiederbelegung an die Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt - rückübertragen.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände nicht verpflichtet.

 

Abgelaufene Wahlgräber auf dem Friedhof Dotzheim:

Grablage  Grabstätte zuletzt Verstorbene(r)
UW-29 Will Will Heinz- Hugo
UW-55 Purch Pursch Gerhard Wilhelm
UW-57 Nicke Nicke, Hildegard
UW-58 Valentien Valentien, Anneliese Charlotte
UW-60 Hofmann Hofmann, Wilhelmine
UW-65 Beuerbach Beuerbach, Ernst August
UW-66 Horn Horn, Heinz Albert
UW-67 Buchholz Buchholz, Anna Erna
UW-72 Eck Eck, Anna Therese
UW-73 Quack Quack, Horst-Wolfgang Friedrich
UW-76 Domas Domas, Wilhelmine Pauline
UW-78 Stracke Stracke, Cahtarina

 

Wiesbaden, 27.08.2026

Landeshauptstadt Wiesbaden
Der Magistrat
Grünflächenamt

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