Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Wahlgräbern sind zum aktuellen Zeitpunkt abgelaufen.
Die Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen haben die Möglichkeit, das Nutzungsrecht der Grabstätten bis zum 12.09.2025 bei der dem Friedhof zugehörigen Friedhofsverwaltung oder Ortsverwaltung zu verlängern.
Die Bestattungskultur verändert sich: Immer mehr Menschen entscheiden sich für Urnenbestattungen anstelle von Erdbestattungen. Dadurch entstehen auf den Friedhöfen viele (kleine) Freiflächen, die oft nicht genutzt werden.
Diese Veränderungen haben einen direkten Einfluss auf die Gestaltung der Friedhöfe. Besonders in Wiesbaden, wo die Stadt wächst und sich weiterentwickelt, gewinnen die Friedhöfe an Bedeutung.
Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Reihengräbern werden nach Ablauf der Ruhefristen der in diesen Gräbern beigesetzten Verstorbenen an die Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt - rückübertragen.