Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Wahlgräbern sind zum aktuellen Zeitpunkt abgelaufen.
Die Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen haben die Möglichkeit, das Nutzungsrecht der Grabstätten bis zum 15.01.2027 bei der dem Friedhof zugehörigen Verwaltung zu verlängern.
Wie sollen sich die Wiesbadener Friedhöfe in Zukunft entwickeln? Mit der neuen Friedhofsentwicklungsplanung (FEP) hat die Landeshauptstadt Wiesbaden die Weichen für die kommenden Jahre gestellt.
aufgrund eines Betriebsausfluges am Donnerstag, den 17.09.2026 kann es zu Einschränkungen in der telefonischen Erreichbarkeit der Friedhofsverwaltung kommen.