Urnenreihengrab

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Urnenreihengrab

Auch das Urnenreihengrab wird von der Friedhofsverwaltung der Reihe nach vergeben. Es besteht also keine Einflussmöglichkeit auf die genaue Lage. Nach Ablauf der Ruhezeit können Urnenreihengräber nicht verlängert werden, weshalb sie sich nicht für Familiengräber eignen.

Ein Urnenreihengrab kann mit bis zu zwei Urnen belegt werden. Eine Beisetzung von zwei Urnen ist jedoch nur zum gleichen Zeitpunkt möglich, da bei einer späteren Beisetzung das Nutzungsrecht überschritten wird.

Übersicht:

  • Nutzungsrecht 20 Jahre
  • keine Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
  • kein Grabkauf zu Lebzeiten möglich
  • Die Grabpflege erfolgt durch die Angehörigen oder einen beauftragten Friedhofsgärtner.

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