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Grabmale auf Wiesbadener Friedhöfen werden auf Standsicherheit kontrolliert

Infos 10.03.2022

Grabmale auf Wiesbadener Friedhöfen werden auf Standsicherheit kontrolliert

In Kürze beginnt auf den Wiesbadener Friedhöfen die jährliche Standsicherheitskontrolle der Grabmale. Um die Verkehrssicherheit auf den Friedhöfen zu gewährleisten, sind alle Friedhofsbetreiber verpflichtet, einmal jährlich alle stehenden Grabmale auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen. Auch wenn ein Steinmetz ein Grabmal ordnungsgemäß aufgestellt und befestigt hat, kann es im Laufe der Jahre witterungsbedingt oder aus anderen Gründen dazu kommen, dass sich ein Grabmal löst und locker wird. Wenn sich dann jemand daran festhält oder an-lehnt, kann es aufgrund des hohen Gewichtes eines Grabmals zu gefährlichen Situationen kommen. Dies zeigen jedes Jahr bundesweit etwa 100 Unfälle, die auf lose Grabmale zu-rückzuführen sind.

Damit es möglichst nicht zu solchen Unfällen kommt, wird von den Friedhofsbeschäftigten die so genannte Standsicherheitskontrolle durchgeführt. Wo in früheren Zeiten tatsächlich noch der Grabstein per Hand einer „Rüttelprobe“ unterzogen wurde, ist heute Technik im Einsatz. So wird mit einem eigens für diesen Zweck entwickelten und zugelassenen Mess-gerät ein kontinuierlicher Druck von 300 N (ca.30 kg) aufgebaut, dem der Stein standhalten muss. Bewegt er sich dabei nicht, ist alles in Ordnung. Wenn er sich aber bewegt und ins Wanken gerät, wird er mit einem Pfosten gesichert und ein Aufkleber angebracht, der auf die Unfallgefahr hinweist. Zusätzlich werden die Nutzungsberechtigten der Grabstätte ange-schrieben und aufgefordert, das Grabmal fachmännisch befestigen zu lassen.

Auch wenn die Landehauptstadt Wiesbaden im Rahmen der Verkehrssicherung die Grabmale jährlich überprüft, so liegt die Haftung für die Grabmale dennoch bei den jeweiligen Nutzungsberechtigten. Wenn beim Besuch auf Wiesbadener Friedhöfen in den kommenden Wochen städtische Mitarbeiter gesehen werden, die mit einem Messgerät von Grabstein zu Grabstein unterwegs sind, handelt es sich hierbei um die Durchführung der Standsicherheitskontrolle.

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