
Infos Corona 31.03.2022
Das Grünflächenamt informiert, dass mit der neuen, ab dem 2. April 2022 in Hessen gültigen Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung (CoBaSchuV), die bisherigen Teilnehmerbeschränkungen bei Trauerfeiern in Trauerhallen wegfallen. Somit werden die Trauerhallen auf Wiesbadener Friedhöfen ab Montag, den 4. April 2022 wieder voll bestuhlt sein. Auch sind in der neuen Verordnung keine verpflichtenden Abstands- und Hygieneregeln mehr vorgeschrieben.
Vor dem Hintergrund der nach wie vor sehr hohen Inzidenzen in Wiesbaden empfiehlt die Friedhofsverwaltung jedoch, auch weiterhin während der Trauerfeier in den Trauerhallen eine medizinischen Mund- und Nasenmaske zu tragen. Im Eingangsbereich der Trauerhallen wird zukünftig mit einer entsprechenden Beschilderung auf diese Empfehlung hingewiesen.