Bekanntmachungen 22.08.2019
– Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Wiesbaden –
Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Reihengräbern werden nach Ablauf der Ruhefristen der in diesen Gräbern beigesetzten Verstorbenen an die Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt - rückübertragen.
Die Grabstätten werden in Anwendung des § 16 (4) der Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Landeshauptstadt Wiesbaden in der z.Zt. geltenden Fassung zum Zwecke der Abräumung, Neuanlage und Wiederbelegung aufgerufen.
Ablauf von Ruhefristen an Reihengräberstätten bis 30.08.2018
Urnenreihergräber
- Abteil U 23a, Reihe 01, Nr. 001 - 005
- Abteil U 23a, Reihe 02, Nr. 006 - 010
- Abteil U 23a, Reihe 03, Nr. 011 - 015
- Abteil U 23a, Reihe 04, Nr. 016 - 020
- Abteil U 23a, Reihe 05, Nr. 021 - 025
- Abteil C 09, nöW, Nr. 060 - 099
Die Angehörigen bzw. die Erben der Verstorbenen, sowie die ehemaligen Nutzungsberechtigten an den Grabstätten, die Anspruch auf vorhandene Grabmäler bzw.Zubehör erheben werden gebeten diesen bis spätestens 27.11.2019 mündlich oder schriftlich beim Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 475 oder bei der Verwaltung des Friedhofs Bierstadt geltend zu machen. Dem Antragsteller wird dort ein Erlaubnisschein für die Abholung des Grabmals mit Zubehör ausgestellt. Bäume und Sträucher dürfen nicht abgeräumt werden.
Grabmäler mit Zubehör, die bis zum 27.11.2019 nicht geräumt sind, werden durch die Landeshauptstadt Wiesbaden abgeräumt.
Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände nicht verpflichtet.
Diese Bekanntmachung wird gemäß § 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes in den derzeit geltenden Fassungen durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Rathaus und an den Bekanntmachungstafeln der Ortsverwaltung Bierstadt sowie des Friedhofs Bierstadt veröffentlicht. An den Hinweistafeln auf dem Friedhof Bierstadt sind Pläne angebracht, aus denen die vorgenannten Abteile zu ersehen sind.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die vorstehenden Anordnungen kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 475, Tel. 0611 / 31 - 32 43 bzw. bei der Ortsverwaltung Bierstadt, Poststraße 11a, 65191 Wiesbaden, Tel. 0611/31-7241 schriftlich, elektronisch oder bei persönlicher Vorsprache mündlich zur Niederschrift eingelegt werden.
Wiesbaden, 28.08.2019 (Aushang bis zum 27.11.2019)
Landeshauptstadt Wiesbaden
Der Magistrat – Grünflächenamt