Abräumung von Wahlgräbern auf Wiesbadener Friedhöfen

Bekanntmachungen 26.08.2025

Abräumung von Wahlgräbern auf Wiesbadener Friedhöfen

 

Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Wiesbaden

Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Wahlgräbern sind zum aktuellen Zeitpunkt abgelaufen.

Die Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen haben die Möglichkeit, das Nutzungsrecht der Grabstätten bis zum 30.11.2025 bei der dem Friedhof zugehörigen Friedhofsverwaltung zu verlängern.

Nach Ablauf der oben genannten Frist werden die abgelaufenen Nutzungsrechte in Anwendung des § 17 (11) der Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Landeshauptstadt Wiesbaden zum Zwecke der Abräumung, Neuanlage und Wiederbelegung an die Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt - rückübertragen.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände nicht verpflichtet.

 

Abgelaufene Wahlgräber auf dem Friedhof Dotzheim:

Grablage  Grabstätte zuletzt Verstorbene(r)
K11-Ws02 014-016 Panesch, Franz

 

Abgelaufene Wahlgräber auf dem Friedhof Kostheim:

Grablage  Grabstätte zuletzt Verstorbene(r)
A02-01 011-012 Frosch, Katharina
A-32 043 Ponert, Robert

 

Abgelaufene Wahlgräber auf dem Nordfriedhof:

Grablage  Grabstätte zuletzt Verstorbene(r)
A24-Ns 123 Stein, Irma
U11-i 021 Bartels. Rosel

 

Abgelaufene Wahlgräber auf dem Friedhof Schierstein:

Grablage  Grabstätte zuletzt Verstorbene(r)
A10 059 Roith, Josef

 

Abgelaufene Wahlgräber auf dem Friedhof Südfriedhof:

Grablage  Grabstätte zuletzt Verstorbene(r)
U21-i 306 Sharke, Marie

 

 

Wiesbaden, 26.08.2025

Landeshauptstadt Wiesbaden
Der Magistrat
Grünflächenamt

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