Abräumung von Wahlgräbern auf dem Friedhof Rambach

Bekanntmachungen 18.11.2024

Abräumung von Wahlgräbern auf dem Friedhof Bierstadt und Nordenstadt

 

Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Wiesbaden

Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Wahlgräbern sind zum aktuellen Zeitpunkt abgelaufen.

Die Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen haben die Möglichkeit, das Nutzungsrecht der Grabstätten bis zum 21.01.2025 bei der dem Friedhof zugehörigen Friedhofsverwaltung oder Ortsverwaltung zu verlängern.

Nach Ablauf der oben genannten Frist werden die abgelaufenen Nutzungsrechte in Anwendung des § 17 (11) der Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Landeshauptstadt Wiesbaden zum Zwecke der Abräumung, Neuanlage und Wiederbelegung an die Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt - rückübertragen.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände nicht verpflichtet.

Abgelaufene Wahlgräber auf dem Friedhof Rambach:

Grablage  Grabstätte zuletzt Verstorbene(r )
A07-weT 013-014 Groß, Lieselotte
? ?

Merkel, Ludwig & Merkel, Wilhelmine

? ? Usinger

 

Wiesbaden, 18.11.2024

Landeshauptstadt Wiesbaden
Der Magistrat
Grünflächenamt

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