Bekanntmachungen 13.01.2022
Abräumung von Wahlgräbern auf dem Friedhof Kostheim
Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Wiesbaden
Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Wahlgräbern sind zum aktuellen Zeitpunkt abgelaufen.
Die Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen haben die Möglichkeit, das Nutzungsrecht der Grabstätten bis zum 17.04.2022 bei der dem Friedhof zugehörigen Friedhofsverwaltung oder Ortsverwaltung zu verlängern.
Nach Ablauf der oben genannten Frist werden die abgelaufenen Nutzungsrechte in Anwendung des § 17 (11) der Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Landeshauptstadt Wiesbaden zum Zwecke der Abräumung, Neuanlage und Wiederbelegung an die Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt - rückübertragen.
Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände nicht verpflichtet.
Abgelaufene Wahlgräber auf dem Friedhof Kostheim:
Grablage | Name |
U12-006 | Baier, Katharina |
U12-011 | Morlock, Helga |
U12-015 | Ossonich, Sophie |
U12-021 | Rudhof, Michael |
U12-022 | Jäckel, Klaus |
Wiesbaden, 13.01.2022
Landeshauptstadt Wiesbaden
Der Magistrat
Grünflächenamt