Abräumung von Wahlgräbern auf dem Friedhof Kostheim

Bekanntmachungen 13.01.2022

Abräumung von Wahlgräbern auf dem Friedhof Kostheim

Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Wiesbaden

Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Wahlgräbern sind zum aktuellen Zeitpunkt abgelaufen.

Die Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen haben die Möglichkeit, das Nutzungsrecht der Grabstätten bis zum 17.04.2022 bei der dem Friedhof zugehörigen Friedhofsverwaltung oder Ortsverwaltung zu verlängern.

Nach Ablauf der oben genannten Frist werden die abgelaufenen Nutzungsrechte in Anwendung des § 17 (11) der Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Landeshauptstadt Wiesbaden zum Zwecke der Abräumung, Neuanlage und Wiederbelegung an die Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt - rückübertragen.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände nicht verpflichtet.

Abgelaufene Wahlgräber auf dem Friedhof Kostheim:

Grablage Name
U12-006 Baier, Katharina
U12-011 Morlock, Helga
U12-015 Ossonich, Sophie
U12-021 Rudhof, Michael
U12-022 Jäckel, Klaus

 

 

Wiesbaden, 13.01.2022

Landeshauptstadt Wiesbaden
Der Magistrat
Grünflächenamt

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