Abräumung von Wahlgräbern auf dem Friedhof Kastel

Bekanntmachungen 21.06.2023

Abräumung von Wahlgräbern auf dem Friedhof Kastel

Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Wiesbaden

Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Wahlgräbern sind zum aktuellen Zeitpunkt abgelaufen.

Die Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen haben die Möglichkeit, das Nutzungsrecht der Grabstätten bis zum 26.09.2023 bei der dem Friedhof zugehörigen Friedhofsverwaltung oder Ortsverwaltung zu verlängern.

Nach Ablauf der oben genannten Frist werden die abgelaufenen Nutzungsrechte in Anwendung des § 17 (11) der Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Landeshauptstadt Wiesbaden zum Zwecke der Abräumung, Neuanlage und Wiederbelegung an die Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt - rückübertragen.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände nicht verpflichtet.

Abgelaufene Wahlgräber auf dem Friedhof Kastel:

Grablage Grabstätte zuletzt Verstorbene(r)
UK 012 Döhring, Kurt
UK 029 Szczygiel, Franz
UK 030 Schmidt, Wilhelm
UK 039 Gorka, Richard
UK 040 Hübel, Marianne
UK 041 Hück, Hans
UK 042 Böker, Gertrud
UK 044 Horvath, Getrud
UK 047 Rossel, Elisabetha

 

 

Wiesbaden, 21.06.2023

Landeshauptstadt Wiesbaden
Der Magistrat
Grünflächenamt

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