Abräumung von Wahlgräbern auf dem Friedhof Heßloch

Bekanntmachungen 15.05.2025

Abräumung von Wahlgräbern auf dem Friedhof Heßloch

 

Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Wiesbaden

Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Wahlgräbern sind zum aktuellen Zeitpunkt abgelaufen.

Die Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen haben die Möglichkeit, das Nutzungsrecht der Grabstätten bis zum 20.08.2025 bei der dem Friedhof zugehörigen Friedhofsverwaltung oder Ortsverwaltung zu verlängern.

Nach Ablauf der oben genannten Frist werden die abgelaufenen Nutzungsrechte in Anwendung des § 17 (11) der Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Landeshauptstadt Wiesbaden zum Zwecke der Abräumung, Neuanlage und Wiederbelegung an die Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt - rückübertragen.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände nicht verpflichtet.

Abgelaufene Wahlgräber auf dem Friedhof Heßloch:

Grablage  Grabstätte zuletzt Verstorbene(r)
A01-sueW 010-011 Krebs, Hans-Ludwig
A05-noeW 001-002 Kilian, Emma
A05-sueM 005-006 Kilian, Hans-Werner
A07-noeW 007-008 Baum,Rosa
A08-noeW 001-002 Kilian, Ottilie
A11-sueW 001 Schmidt, Herbert
A11-sueW 005-006 Weber, Georg

 

A09-sueW 012 von Ackern, Elisabeth
U01-noeW 007 Freyer
U01-noeW 008 Ohl

 

 

Wiesbaden, 15.05.2025

Landeshauptstadt Wiesbaden
Der Magistrat
Grünflächenamt

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