Abräumung von Wahlgräbern auf dem Friedhof Dotzheim

Bekanntmachungen 22.06.2023

Abräumung von Wahlgräbern auf dem Friedhof Dotzheim

Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Wiesbaden

Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Wahlgräbern sind zum aktuellen Zeitpunkt abgelaufen.

Die Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen haben die Möglichkeit, das Nutzungsrecht der Grabstätten bis zum 29.09.2023 bei der dem Friedhof zugehörigen Friedhofsverwaltung zu verlängern.

Nach Ablauf der oben genannten Frist werden die abgelaufenen Nutzungsrechte in Anwendung des § 17 (11) der Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Landeshauptstadt Wiesbaden zum Zwecke der Abräumung, Neuanlage und Wiederbelegung an die Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt - rückübertragen.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände nicht verpflichtet.

 

Abgelaufene Wahlgräber auf dem Friedhof Dotzheim

Grablage  Grabstätte zuletzt Verstorbene(r )
UW 002 Grützum
UW 008 Habich
UW 011 Krämer
UW 015 Bürstlein
UW 017 Fischer
UW 019 Schreiber 
UW 020 Bitsch
UW 021 Pommer
UW 023 Krehmcke
UW 024 Körppen
UW 027 Wintermeyer

 

Wiesbaden, 22.06.2023

Landeshauptstadt Wiesbaden
Der Magistrat
Grünflächenamt

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