Bekanntmachungen 22.06.2023
Abräumung von Wahlgräbern auf dem Friedhof Dotzheim
Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Wiesbaden
Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Wahlgräbern sind zum aktuellen Zeitpunkt abgelaufen.
Die Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen haben die Möglichkeit, das Nutzungsrecht der Grabstätten bis zum 29.09.2023 bei der dem Friedhof zugehörigen Friedhofsverwaltung zu verlängern.
Nach Ablauf der oben genannten Frist werden die abgelaufenen Nutzungsrechte in Anwendung des § 17 (11) der Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Landeshauptstadt Wiesbaden zum Zwecke der Abräumung, Neuanlage und Wiederbelegung an die Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt - rückübertragen.
Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände nicht verpflichtet.
Abgelaufene Wahlgräber auf dem Friedhof Dotzheim
Grablage | Grabstätte | zuletzt Verstorbene(r ) |
UW | 002 | Grützum |
UW | 008 | Habich |
UW | 011 | Krämer |
UW | 015 | Bürstlein |
UW | 017 | Fischer |
UW | 019 | Schreiber |
UW | 020 | Bitsch |
UW | 021 | Pommer |
UW | 023 | Krehmcke |
UW | 024 | Körppen |
UW | 027 | Wintermeyer |
Wiesbaden, 22.06.2023
Landeshauptstadt Wiesbaden
Der Magistrat
Grünflächenamt