Abräumung von Wahlgräbern auf dem Friedhof Breckenheim

Bekanntmachungen 25.07.2024

Abräumung von Wahlgräbern auf dem Friedhof Breckenheim

 

Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Wiesbaden

Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Wahlgräbern sind zum aktuellen Zeitpunkt abgelaufen.

Die Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen haben die Möglichkeit, das Nutzungsrecht der Grabstätten bis zum 28.10.2024 bei der dem Friedhof zugehörigen Friedhofsverwaltung oder Ortsverwaltung zu verlängern.

Nach Ablauf der oben genannten Frist werden die abgelaufenen Nutzungsrechte in Anwendung des § 17 (11) der Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Landeshauptstadt Wiesbaden zum Zwecke der Abräumung, Neuanlage und Wiederbelegung an die Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt - rückübertragen.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände nicht verpflichtet.

Abgelaufene Wahlgräber auf dem Friedhof Breckenheim:

Grablage Name auf dem Grabstein
A02-01 Nr. 006-007 Stein, Bertha u. Heinrich
A02a-02 Nr. 032 Steeg, Hedwig
A02a-03 Nr.005 Dönhoff
A04-01 Nr. 013-014 Kirschner Hermann u. Pauline
A06-02 Nr. 016 Portmann
A10-01 Nr. 014 Jacobi, Hans-Georg u. Anita
A10-02 Nr. 017 Koch, Emilie
A12-01 Nr.007-008 Brendel
A15-01 Nr. 005-006 Lange
A15-01 Nr. 045-046 Meireis
A19-02 Nr. 016-017 Wink

 

Wiesbaden, 25.07.2024

Landeshauptstadt Wiesbaden
Der Magistrat
Grünflächenamt

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