Bekanntmachungen 24.09.2020
Abräumung von Urnenreihengräbern auf dem Friedhof Biebrich
Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Wiesbaden
Abräumung von Urnenreihengräbern auf dem Friedhof Biebrich
Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Reihengräbern werden nach Ablauf der Ruhefristen der in diesen Gräbern beigesetzten Verstorbenen an die Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt - rückübertragen.
Die Grabstätten werden in Anwendung des § 16 (4) der Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Landeshauptstadt Wiesbaden in der z.Zt. geltenden Fassung zum Zwecke der Abräumung, Neuanlage und Wiederbelegung aufgerufen.
Ablauf von Ruhefristen an Reihengrabstätten bis 12.12.2020
Abteil A15 Reihe 01 Nr.016 bis 030
Abteil A15 Reihe 02 Nr.046 bis 060
Abteil A15 Reihe 03 Nr.076 bis 090
Abteil A15 Reihe 04 Nr.106 bis 117
Abteil A15 Reihe 05 Nr.136 bis 147
Die Angehörigen bzw. die Erben der Verstorbenen, sowie die ehemaligen Nutzungsberechtigten an den Grabstätten, die Anspruch auf vorhandene Grabmäler bzw. Zubehör erheben werden gebeten diesen bis spätestens 31.12.2020 mündlich oder schriftlich beim Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 410 geltend zu machen. Dem Antragsteller wird dort ein Erlaubnisschein für die Abholung des Grabmals mit Zubehör ausgestellt. Bäume und Sträucher dürfen nicht abgeräumt werden.
Grabmäler mit Zubehör, die bis zum 31.12.2020 nicht geräumt sind, werden durch die Landeshauptstadt Wiesbaden abgeräumt.
Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände nicht verpflichtet.
Diese Bekanntmachung wird gemäß § 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes in den derzeit geltenden Fassungen durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Rathaus und an den Bekanntmachungstafeln der Ortsverwaltung Biebrich sowie des Friedhofs Biebrich veröffentlicht. An den Hinweistafeln des Friedhofs Biebrich sind Pläne angebracht, aus denen die vorgenannten Abteile zu ersehen sind.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die vorstehenden Anordnungen kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, 65189 Wiesbaden, Gebäudeteil A, Zimmer A 410, Tel. 0611/31-3243 bzw. bei der zuständigen Verwaltung des Friedhofes Biebrich, Bernhard-May-Straße 26, 65203 Wiesbaden, Tel. 0611/4115916 oder der Ortsverwaltung Biebrich, Rathausstraße 63, 65203 Wiesbaden, Tel. 0611/31-9110 schriftlich, elektronisch oder bei persönlicher Vorsprache mündlich zur Niederschrift eingelegt werden.
Wiesbaden, 24.09.2020
Landeshauptstadt Wiesbaden
Der Magistrat
Grünflächenamt