Abräumung von Reihengräbern auf dem Südfriedhof

Bekanntmachungen 24.02.2026

Abräumung von Reihengräbern auf dem Südfriedhof

 

Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Wiesbaden

Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Reihengräbern werden nach Ablauf der Ruhefristen der in diesen Gräbern beigesetzten Verstorbenen an die Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt - rückübertragen.

Die Grabstätten werden in Anwendung des § 16 (4) der Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Landeshauptstadt Wiesbaden in der z.Zt. geltenden Fassung zum Zwecke der Abräumung, Neuanlage und Wiederbelegung aufgerufen.


Abteil C03d Reihe 01 Nr.802 bis 825
Abteil C03d Reihe 02 Nr.826 bis 854
Abteil C03d Reihe 03 Nr.855 bis 883
Abteil C03d Reihe 04 Nr.884 bis 909
Abteil C03d Reihe 05 Nr.910 bis 935
Abteil C03d Reihe 06 Nr.936 bis 964
Abteil C03d Reihe 07 Nr.965 bis 993


Die Angehörigen bzw. die Erben der Verstorbenen, sowie die ehemaligen Nutzungsberechtigten an den Grabstätten, die Anspruch auf vorhandene Grabmäler bzw. Zubehör erheben werden gebeten diesen bis spätestens 31.05.2026 mündlich oder schriftlich beim Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 485 geltend zu machen. Bäume und Sträucher dürfen nicht abgeräumt werden.

Grabmäler mit Zubehör, die bis zum 31.05.2026 nicht geräumt sind, werden durch die Landeshauptstadt Wiesbaden abgeräumt.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände nicht verpflichtet.


Diese Bekanntmachung wird gemäß § 1 des Hessischen Verwaltungszustellungssetzes in Verbindung mit § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes in den derzeit geltenden Fassungen durch Aushang an der Bekanntmachungstafel des Südfriedhofs veröffentlicht. An den Hinweistafeln auf dem Südfriedhof sind Pläne angebracht, aus denen die vorgenannten Abteile zu ersehen sind.


Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die vorstehenden Anordnungen kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Landeshauptstadt Wiesbaden – Grünflächenamt -Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 485, Tel. 0611/31-3243 bzw. bei der zuständigen Verwaltung des Südfriedhofes, Siegfriedring 25, 65189 Wiesbaden Tel. 0611/31-2915 schriftlich, elektronisch oder bei persönlicher Vorsprache mündlich zur Niederschrift eingelegt werden.

 

Landeshauptstadt Wiesbaden
Der Magistrat
Grünflächenamt

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