Bekanntmachungen 25.10.2024
Abräumung von Reihengräbern auf dem Südfriedhof
Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Wiesbaden
Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Reihengräbern werden nach Ablauf der Ruhefristen der in diesen Gräbern beigesetzten Verstorbenen an die Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt - rückübertragen.
Die Grabstätten werden in Anwendung des § 16 (4) der Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Landeshauptstadt Wiesbaden in der z.Zt. geltenden Fassung zum Zwecke der Abräumung, Neuanlage und Wiederbelegung aufgerufen.
Abteil E14 Reihe 04 Nr.065 bis 084
Abteil E14 Reihe 05 Nr.085 bis 104
Abteil E14 Reihe 06 Nr.105 bis 120
Abteil E30 Reihe 01 Nr.001 bis 008
Abteil E30 Reihe 02 Nr.009 bis 016
Abteil E30 Reihe 03 Nr.017 bis 043
Abteil E30 Reihe 04 Nr.044 bis 069
Abteil E30 Reihe 05 Nr.070 bis 095
Abteil E30 Reihe 06 Nr.096 bis 121
Abteil E30 Reihe 07 Nr.122 bis 143
Abteil A04 Reihe 01 Nr.001 bis 009
Abteil A04 Reihe 02 Nr.010 bis 018
Abteil A04 Reihe 03 Nr.019 bis 025
Abteil A04 Reihe 04 Nr.026 bis 032
Abteil A04 Reihe 05 Nr.033 bis 041
Abteil A04 Reihe 06 Nr.042 bis 050
Abteil E44 Reihe 01 Nr.050 bis 055
Abteil E44 Reihe 02 Nr.056 bis 065
Abteil E44 Reihe 03 Nr.066 bis 078
Abteil E44 Reihe 04 Nr.079 bis 093
Abteil E44 Reihe 05 Nr.094 bis 110
Abteil E44 Reihe 06 Nr.112 bis 130
Abteil E44 Reihe 07 Nr.131 bis 152
Abteil E44 Reihe 08 Nr.153 bis 175
Abteil E44 Reihe 09 Nr.176 bis 198
Abteil E44 Reihe 10 Nr.199 bis 221
Abteil E44 Reihe 11 Nr.222 bis 244
Abteil E44 Reihe 12 Nr.245 bis 267
Abteil E44 Reihe 13 Nr.268 bis 289
Die Angehörigen bzw. die Erben der Verstorbenen, sowie die ehemaligen Nutzungsberechtigten an den Grabstätten, die Anspruch auf vorhandene Grabmäler bzw. Zubehör erheben werden gebeten diesen bis spätestens 07.02.2025 mündlich oder schriftlich beim Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 485 geltend zu machen. Dem Antragsteller wird dort ein Erlaubnisschein für die Abholung des Grabmals mit Zubehör ausgestellt. Bäume und Sträucher dürfen nicht abgeräumt werden.
Grabmäler mit Zubehör, die bis zum 07.02.2025 nicht geräumt sind, werden durch die Landeshauptstadt Wiesbaden abgeräumt.
Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände nicht verpflichtet. Diese Bekanntmachung wird gemäß § 1 des Hessischen Verwaltungszustellungssetzes in Verbindung mit § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes in den derzeit geltenden Fassungen durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Rathaus und an den Bekanntmachungstafeln des Südfriedhofs veröffentlicht. An den Hinweistafeln auf dem Südfriedhof sind Pläne angebracht, aus denen die vorgenannten Abteile zu ersehen sind.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die vorstehenden Anordnungen kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Landeshauptstadt Wiesbaden – Grünflächenamt -Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 485, Tel. 0611/31-3243 bzw. bei der zuständigen Verwaltung des Südfriedhofes, Siegfriedring 25, 65189 Wiesbaden Tel. 0611/31-2915 schriftlich, elektronisch oder bei persönlicher Vorsprache mündlich zur Niederschrift eingelegt werden.
Landeshauptstadt Wiesbaden
Der Magistrat
Grünflächenamt