Bekanntmachungen 22.06.2021
Abräumung von Reihengräbern auf dem Südfriedhof
Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Wiesbaden
Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Reihengräbern werden nach Ablauf der Ruhefristen der in diesen Gräbern beigesetzten Verstorbenen an die Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt - rückübertragen.
Die Grabstätten werden in Anwendung des § 16 (4) der Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Landeshauptstadt Wiesbaden in der z.Zt. geltenden Fassung zum Zwecke der Abräumung, Neuanlage und Wiederbelegung aufgerufen.
Ablauf von Ruhefristen an Reihengrabstätten bis 24.06.2021
Abteil E 42-01 Nr. 100 bis 129
Abteil E 42-02 Nr. 130 bis 158
Abteil E 42-03 Nr. 159 bis 186
Abteil E 42-04 Nr. 187 bis 213
Abteil E 42-05 Nr. 214 bis 240
Abteil E 42-06 Nr. 241 bis 261
Abteil E 42-07 Nr. 264 bis 282
Abteil E 42-08 Nr. 285 bis 309
Abteil E 42-09 Nr. 310 bis 329
Abteil E 42-09 Nr. 331 bis 333
Abteil E 42-10 Nr. 334 bis 356
Abteil E 42-11 Nr. 357 bis 379
Abteil E 42-12 Nr. 380 bis 402
Abteil E 42-13 Nr. 403 bis 424
Die Angehörigen bzw. die Erben der Verstorbenen, sowie die ehemaligen Nutzungsberechtigten an den Grabstätten, die Anspruch auf vorhandene Grabmäler bzw. Zubehör erheben werden gebeten diesen bis spätestens 30.09.2021 mündlich oder schriftlich beim Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 475 geltend zu machen. Dem Antragsteller wird dort ein Erlaubnisschein für die Abholung des Grabmals mit Zubehör ausgestellt. Bäume und Sträucher dürfen nicht abgeräumt werden.
Grabmäler mit Zubehör, die bis zum 30.09.2021 nicht geräumt sind, werden durch die Landeshauptstadt Wiesbaden abgeräumt.
Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände nicht verpflichtet.
Diese Bekanntmachung wird gemäß § 1 des Hessischen Verwaltungszustellungssetzes in Verbindung mit § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes in den derzeit geltenden Fassungen durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Rathaus und an den Bekanntmachungstafeln des Südfriedhofes veröffentlicht.
An den Hinweistafeln auf dem Südfriedhof sind Pläne angebracht, aus denen die vorgenannten Abteile zu ersehen sind.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die vorstehenden Anordnungen kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Landeshauptstadt Wiesbaden – Grünflächenamt -Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 475, Tel. 0611 / 31 - 32 43 bzw. bei der zuständigen Verwaltung des Südfriedhofes, Siegfriedring 25, 65189 Wiesbaden Tel. 0611/31–2915 schriftlich, elektronisch oder bei persönlicher Vorsprache mündlich zur Niederschrift eingelegt werden.
Landeshauptstadt Wiesbaden
Der Magistrat
Grünflächenamt