Abräumung von Reihengräbern auf dem Nordfriedhof

Abräumung von Erdreihengräbern auf dem Friedhof Medenbach

Bekanntmachungen 06.12.2019

– Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Wiesbaden –

Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Reihengräbern werden nach Ablauf der Ruhefristen der in diesen Gräbern beigesetzten Verstorbenen an die Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt - rückübertragen.

Die Grabstätten werden in Anwendung des § 16 (4) der Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Landeshauptstadt Wiesbaden in der z.Zt. geltenden Fassung zum Zwecke der Abräumung, Neuanlage und Wiederbelegung aufgerufen.

Ablauf von Ruhefristen an Reihengrabstätten bis 14.05.2016

Urnenreihengräber

  • Abteil U24a Reihe 07 Nr. 049 - 065
  • Abteil U24a Reihe 08 Nr. 066 - 085
  • Abteil U24a Reihe 09 Nr. 086 - 107

 

Die Angehörigen bzw. die Erben der Verstorbenen, sowie die ehemaligen Nutzungsberechtigten an den Grabstätten, die Anspruch auf vorhandene Grabmäler bzw. Zubehör erheben werden gebeten, diesen bis spätestens 10.03.2020 mündlich oder schriftlich beim Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 475 oder bei der Verwaltung des Nordfriedhofs geltend zu machen. Dem Antragsteller wird dort ein Erlaubnisschein für die Abholung des Grabmals mit Zubehör ausgestellt. Bäume und Sträucher dürfen nicht abgeräumt werden.

Grabmäler mit Zubehör, die bis zum 10.03.2020 nicht geräumt sind, werden durch die Landeshauptstadt Wiesbaden abgeräumt.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände nicht verpflichtet. Diese Bekanntmachung wird gemäß § 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes  in den derzeit geltenden Fassungen durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Rathaus und an den Bekanntmachungstafel des Nordfriedhofs veröffentlicht. An den Hinweistafel auf dem Nordfriedhof sind Pläne angebracht, aus denen die vorgenannten Abteile zu ersehen sind.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die vorstehenden Anordnungen kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 475, Tel. 0611 / 31 - 32 43 bzw. bei der Verwaltung des Nordfriedhofs, Platter Str. 83, 65189 Wiesbaden schriftlich, elektronisch oder bei persönlicher Vorsprache mündlich zur Niederschrift eingelegt werden.

Wiesbaden, 05.12.2019

Aushang bis zum 10.03.2020

Landeshauptstadt Wiesbaden

Der Magistrat

Grünflächenamt

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