Abräumung von Reihengräbern auf dem Friedhof Sonnenberg

Bekanntmachungen 25.11.2024

Abräumung von Reihengräbern auf dem Friedhof Sonnenberg

 

Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Wiesbaden

Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Reihengräbern werden nach Ablauf der Ruhefristen der in diesen Gräbern beigesetzten Verstorbenen an die Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt - rückübertragen.

Die Grabstätten werden in Anwendung des § 16 (4) der Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Landeshauptstadt Wiesbaden in der z.Zt. geltenden Fassung zum Zwecke der Abräumung, Neuanlage und Wiederbelegung aufgerufen.


Abteil U21 Reihe 03 Nr.047 bis 069
Abteil U21 Reihe 05 Nr.093 bis 109
Abteil U21 Reihe 06 Nr.116 bis 130

Abteil A24 Reihe 01 Nr.001 bis 023
Abteil A24 Reihe 02 Nr.024 bis 044
Abteil A24 Reihe 03 Nr.045 bis 067
Abteil A24 Reihe 04 Nr.066 bis 086
Abteil A24 Reihe 05 Nr.087 bis 107


Die Angehörigen bzw. die Erben der Verstorbenen, sowie die ehemaligen Nutzungsberechtigten an den Grabstätten, die Anspruch auf vorhandene Grabmäler bzw. Zubehör erheben werden gebeten diesen bis spätestens 07.03.2025 mündlich oder schriftlich beim Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 485 geltend zu machen. Dem Antragsteller wird dort ein Erlaubnisschein für die Abholung des Grabmals mit Zubehör ausgestellt. Bäume und Sträucher dürfen nicht abgeräumt werden.

Grabmäler mit Zubehör, die bis zum 07.03.2025 nicht geräumt sind, werden durch die Landeshauptstadt Wiesbaden abgeräumt.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände nicht verpflichtet.

Diese Bekanntmachung wird gemäß § 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes in den derzeit geltenden Fassungen durch Aushang an der Bekanntmachungstafeln des Friedhofs Sonnenberg veröffentlicht. An den Hinweistafeln des Friedhofs Sonnenberg sind Pläne angebracht, aus denen die vorgenannten Abteile zu ersehen sind.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die vorstehenden Anordnungen kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, 65189 Wiesbaden, Gebäudeteil A, Zimmer A 485, Tel. 0611/31-3243 schriftlich, elektronisch oder bei persönlicher Vorsprache mündlich zur Niederschrift eingelegt werden.

Landeshauptstadt Wiesbaden
Der Magistrat
Grünflächenamt

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