Abräumung von Reihengräbern auf dem Friedhof Bierstadt

Bekanntmachungen 08.02.2024

Abräumung von Reihengräbern auf dem Friedhof Bierstadt

 

Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Wiesbaden

Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Reihengräbern werden nach Ablauf der Ruhefristen der in diesen Gräbern beigesetzten Verstorbenen an die Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt - rückübertragen.

Die Grabstätten werden in Anwendung des § 16 (4) der Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Landeshauptstadt Wiesbaden in der z.Zt. geltenden Fassung zum Zwecke der Abräumung, Neuanlage und Wiederbelegung aufgerufen.

 

Ablauf von Ruhefristen an Reihengrabstätten bis 27.01.2024

Abteil A26           Reihe 01    Nr.100 bis 121

Abteil A26           Reihe 02    Nr.122 bis 142

Abteil A26           Reihe 03    Nr.143 bis 163

Abteil A26           Reihe 04    Nr.164 bis 184

 

Die Angehörigen bzw. die Erben der Verstorbenen, sowie die ehemaligen Nutzungsberechtigten an den Grabstätten, die Anspruch auf vorhandene Grabmäler bzw. Zubehör erheben werden gebeten, diesen bis spätestens 22.05.2024 mündlich oder schriftlich beim Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 485 oder bei der Verwaltung des Friedhofs Bierstadt geltend zu machen. Dem Antragsteller wird dort ein Erlaubnisschein für die Abholung des Grabmals mit Zubehör ausgestellt. Bäume und Sträucher dürfen nicht abgeräumt werden.

Grabmäler mit Zubehör, die bis zum 22.05.2024 nicht geräumt sind, werden durch die Landeshauptstadt Wiesbaden abgeräumt.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände nicht verpflichtet. Diese Bekanntmachung wird gemäß § 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes in den derzeit geltenden Fassungen durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Rathaus und an den Bekanntmachungstafeln der Ortsverwaltung Bierstadt sowie des Friedhofs Bierstadt veröffentlicht. An den Hinweistafeln auf dem Friedhof Bierstadt sind Pläne angebracht, aus denen die vorgenannten Abteile zu ersehen sind.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die vorstehenden Anordnungen kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 485, Tel. 0611-31-3243 bzw. bei der Ortsverwaltung Bierstadt, Poststraße 11a, 65191 Wiesbaden, Tel. 0611-31-7240 schriftlich, elektronisch oder bei persönlicher Vorsprache mündlich zur Niederschrift eingelegt werden.

 

Landeshauptstadt Wiesbaden

Der Magistrat

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