Abräumung von Reihengräbern auf dem Friedhof Schierstein

Bekanntmachungen 10.07.2023

Abräumung von Reihengräbern auf dem Friedhof Schierstein

Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Wiesbaden


Abräumung von Reihengräbern auf dem Friedhof Schierstein

Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Reihengräbern werden nach Ablauf der Ruhefristen der in diesen Gräbern beigesetzten Verstorbenen an die Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt - rückübertragen.

Die Grabstätten werden in Anwendung des § 16 (4) der Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Landeshauptstadt Wiesbaden in der z.Zt. geltenden Fassung zum Zwecke der Abräumung, Neuanlage und Wiederbelegung aufgerufen.

Ablauf von Ruhefristen an Reihengrabstätten bis 29.03.2023


Abteil B2 Reihe 01 Nr.250 bis 255
Abteil B2 Reihe 02 Nr.256 bis 262
Abteil B2 Reihe 03 Nr.263 bis 269
Abteil B2 Reihe 04 Nr.270 bis 271
Abteil B2 Reihe 05 Nr.277 bis 278
Abteil B2 Reihe 06 Nr.284 bis 290
Abteil B2 Reihe 07 Nr.291 bis 297
Abteil B2 Reihe 08 Nr.298 bis 304
Abteil B2 Reihe 09 Nr.305 bis 311
Abteil B2 Reihe 10 Nr.312 bis 318


Die Angehörigen bzw. die Erben der Verstorbenen, sowie die ehemaligen Nutzungsberechtigten an den Grabstätten, die Anspruch auf vorhandene Grabmäler bzw. Zubehör erheben werden gebeten, diesen bis spätestens 20.10.2023 mündlich oder schriftlich beim Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 404 oder bei der Verwaltung des Friedhofs Schierstein geltend zu machen. Dem Antragsteller wird dort ein Erlaubnisschein für die Abholung des Grabmals mit Zubehör ausgestellt. Bäume und Sträucher dürfen nicht abgeräumt werden.

Grabmäler mit Zubehör, die bis zum 20.10.2023 nicht geräumt sind, werden durch die Landeshauptstadt Wiesbaden abgeräumt.


Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände nicht verpflichtet. Diese Bekanntmachung wird gemäß § 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes in den derzeit geltenden Fassungen durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Rathaus und an den Bekanntmachungstafeln der Ortsverwaltung Schierstein sowie des Friedhof Schierstein veröffentlicht. An den Hinweistafeln auf dem Friedhof Schierstein sind Pläne angebracht, aus denen die vorgenannten Abteile zu ersehen sind.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die vorstehenden Anordnungen kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 404, Tel. 0611 / 31 - 32 43 bzw. bei der Ortsverwaltung Schierstein, Karl-Lehr-Str. 6, 65201 Wiesbaden,
Tel. 0611-31-8464 schriftlich, elektronisch oder bei persönlicher Vorsprache mündlich zur Niederschrift eingelegt werden.

 

Landeshauptstadt Wiesbaden
Der Magistrat
Grünflächenamt

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