Abräumung von Reihengräbern auf dem Friedhof Nordenstadt

Bekanntmachungen 02.11.2021

Abräumung von Reihengräbern auf dem Friedhof Nordenstadt

Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Wiesbaden


Abräumung von Reihengräbern auf dem Friedhof Nordenstadt

Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Reihengräbern werden nach Ablauf der Ruhefristen der in diesen Gräbern beigesetzten Verstorbenen an die Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt - rückübertragen.

Die Grabstätten werden in Anwendung des § 16 (4) der Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Landeshauptstadt Wiesbaden in der z.Zt. geltenden Fassung zum Zwecke der Abräumung, Neuanlage und Wiederbelegung aufgerufen.

Ablauf von Ruhefristen an Reihengrabstätten bis 02.01.2020


Abteil F-07 Nr.036 – 053

Abteil F-08 Nr.018 – 035

Abteil f -09 Nr.001 - 017


Die Angehörigen bzw. die Erben der Verstorbenen, sowie die ehemaligen Nutzungsberechtigten an den Grabstätten, die Anspruch auf vorhandene Grabmäler bzw. Zubehör erheben werden gebeten, diesen bis spätestens 11.02.2022 mündlich oder schriftlich beim Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 475 oder bei der Verwaltung des Friedhofs Schierstein geltend zu machen. Dem Antragsteller wird dort ein Erlaubnisschein für die Abholung des Grabmals mit Zubehör ausgestellt. Bäume und Sträucher dürfen nicht abgeräumt werden.

Grabmäler mit Zubehör, die bis zum 11.02.2022 nicht geräumt sind, werden durch die Landeshauptstadt Wiesbaden abgeräumt.

 

Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände nicht verpflichtet. Diese Bekanntmachung wird gemäß § 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes  in den derzeit geltenden Fassungen durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Rathaus und an den Bekanntmachungstafeln der Ortsverwaltung Nordenstadt sowie des Friedhof Nordenstadt veröffentlicht. An den Hinweistafeln auf dem Friedhof Nordenstadt sind Pläne angebracht, aus denen die vorgenannten Abteile zu ersehen sind.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die vorstehenden Anordnungen kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 475, Tel. 0611 / 31 - 32 43 bzw. bei der Ortsverwaltung Nordenstadt, Hessenring 46, 65205 Wiesbaden,
Tel. 06122 / 800742  schriftlich, elektronisch oder bei persönlicher Vorsprache mündlich zur Niederschrift eingelegt werden.
  

Landeshauptstadt Wiesbaden  
Der Magistrat    
Grünflächenamt

Unser Service für Sie

Ratgeber (FAQ)

Infos

Im Sterbefall — was jetzt für Sie zu beachten ist

Dieser praktische Katalog soll Ihnen als erste Quelle für Ihr Informations­bedürfnis rund um die Bestattung in Wiesbaden dienen ...mehr

Grabarten

Infos

Grabarten — welche gibt es und welche passt zu Ihnen

Grundsätzlich werden in Wiesbaden zwei Formen der Bestattung angeboten: die Erdbestattung und die Urnenbestattung ...mehr

Kontakt

Infos

Sie haben Fragen — nehmen Sie einfach Kontakt auf

Sie wollen schon zu Lebzeiten ein Grab erwerben, sich über Grabarten oder Termine zu Trauerfeiern informieren? ...mehr