Abräumung von Reihengräbern auf dem Friedhof Medenbach

Bekanntmachungen 26.11.2024

Abräumung von Reihengräbern auf dem Friedhof Medenbach

 

Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Wiesbaden

Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Reihengräbern werden nach Ablauf der Ruhefristen der in diesen Gräbern beigesetzten Verstorbenen an die Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt - rückübertragen.

Die Grabstätten werden in Anwendung des § 16 (4) der Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Landeshauptstadt Wiesbaden in der z.Zt. geltenden Fassung zum Zwecke der Abräumung, Neuanlage und Wiederbelegung aufgerufen.


Abteil A03-KI Nr. 001
Abteil A03-KI Nr. 007 bis 008

Abteil A03-URG Nr. 007 bis 010

Abteil A10-URG Nr. 001 bis 002

Abteil A13-ERG Nr. 001 bis 002
Abteil A13-ERG Nr. 004 bis 010


Die Angehörigen bzw. die Erben der Verstorbenen, sowie die ehemaligen Nutzungsberechtigten an den Grabstätten, die Anspruch auf vorhandene Grabmäler bzw. Zubehör erheben werden gebeten, diesen bis spätestens 07.03.2025 mündlich oder schriftlich beim Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 485 geltend zu machen. Dem Antragsteller wird dort ein Erlaubnisschein für die Abholung des Grabmals mit Zubehör ausgestellt. Bäume und Sträucher dürfen nicht abgeräumt werden.

Grabmäler mit Zubehör, die bis zum 07.03.2025 nicht geräumt sind, werden durch die Landeshauptstadt Wiesbaden abgeräumt.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände nicht verpflichtet.

Diese Bekanntmachung wird gemäß § 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes in den derzeit geltenden Fassungen durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln der Ortsverwaltung Medenbach sowie des Friedhof Medenbach veröffentlicht. An den Hinweistafeln auf dem Friedhof Medenbach sind Pläne angebracht, aus denen die vorgenannten Abteile zu ersehen sind.


Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die vorstehenden Anordnungen kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 485, Tel. 0611 / 31-3243 bzw. bei der Ortsverwaltung Medenbach, Am Sportfeld 4, 65207 Wiesbaden, Tel. 06122 / 13380 schriftlich, elektronisch oder bei persönlicher Vorsprache mündlich zur Niederschrift eingelegt werden.

Landeshauptstadt Wiesbaden
Der Magistrat
Grünflächenamt

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