Abräumung von Reihengräbern auf dem Friedhof Medenbach

Bekanntmachungen 02.12.2022

Abräumung von Reihengräbern auf dem Friedhof Medenbach

Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Wiesbaden

Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Reihengräbern werden nach Ablauf der Ruhefristen der in diesen Gräbern beigesetzten Verstorbenen an die Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt - rückübertragen.

Die Grabstätten werden in Anwendung des § 16 (4) der Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Landeshauptstadt Wiesbaden in der z.Zt. geltenden Fassung zum Zwecke der Abräumung, Neuanlage und Wiederbelegung aufgerufen.

Ablauf von Ruhefristen an Reihengrabstätten bis 24.03.2022


Abteil    A05-ERG


Abteil    A06-URG

 

Die Angehörigen bzw. die Erben der Verstorbenen, sowie die ehemaligen Nutzungsberechtigten an den Grabstätten, die Anspruch auf vorhandene Grabmäler bzw. Zubehör erheben werden gebeten, diesen bis spätestens 20.03.2023 mündlich oder schriftlich beim Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 404 geltend zu machen. Dem Antragsteller wird dort ein Erlaubnisschein für die Abholung des Grabmals mit Zubehör ausgestellt. Bäume und Sträucher dürfen nicht abgeräumt werden.

Grabmäler mit Zubehör, die bis zum 20.03.2023 nicht geräumt sind, werden durch die Landeshauptstadt Wiesbaden abgeräumt.


Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände nicht verpflichtet. Diese Bekanntmachung wird gemäß § 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes in den derzeit geltenden Fassungen durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Rathaus und an den Bekanntmachungstafeln der Ortsverwaltung Medenbach sowie des Friedhof Medenbach veröffentlicht. An den Hinweistafeln auf dem Friedhof Medenbach sind Pläne angebracht, aus denen die vorgenannten Abteile zu ersehen sind.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die vorstehenden Anordnungen kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 404, Tel. 0611 / 31 - 32 43 bzw. bei der Ortsverwaltung Medenbach, Am Sportfeld 4, 65207 Wiesbaden, Tel. 06122 / 13380 schriftlich, elektronisch oder bei persönlicher Vorsprache mündlich zur Niederschrift eingelegt werden.

 

Landeshauptstadt Wiesbaden
Der Magistrat
Grünflächenamt

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