Abräumung von Reihengräbern auf dem Friedhof Medenbach

Abräumung von Erdreihengräbern auf dem Friedhof Medenbach

Bekanntmachungen 02.12.2019

– Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Wiesbaden –

Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Reihengräbern werden nach Ablauf der Ruhefristen der in diesen Gräbern beigesetzten Verstorbenen an die Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt - rückübertragen.

Die Grabstätten werden in Anwendung des § 16 (4) der Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Landeshauptstadt Wiesbaden in der z.Zt. geltenden Fassung zum Zwecke der Abräumung, Neuanlage und Wiederbelegung aufgerufen.

Ablauf von Ruhefristen an Reihengrabstätten bis 20.06.2019

Erdreihengräber

  • Abteil A05-ERG Nr. 002 - 013
  • Abteil A05-ERG Nr. 016
  • Abteil A05-ERG Nr. 018-019

Urnenreihengräber

  • Abteil A03-URG Nr.001
  • Abteil A03-URG Nr. 002 - 0006
  • Abteil A06-URG Nr. 016 - 017
  • Abteil A06-URG Nr. 023 - 025
  • Abteil A06-URG Nr. 027
  • Abteil A06-URG Nr. 029

Die Angehörigen bzw. die Erben der Verstorbenen, sowie die ehemaligen Nutzungsberechtigten an den Grabstätten, die Anspruch auf vorhandene Grabmäler bzw. Zubehör erheben werden gebeten, diesen bis spätestens 25.02.2020 mündlich oder schriftlich beim Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 475 oder bei der Verwaltung des Friedhofs Medenbach geltend zu machen. Dem Antragsteller wird dort ein Erlaubnisschein für die Abholung des Grabmals mit Zubehör ausgestellt. Bäume und Sträucher dürfen nicht abgeräumt werden.

Grabmäler mit Zubehör, die bis zum 25.02.2020 nicht geräumt sind, werden durch die Landeshauptstadt Wiesbaden abgeräumt.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände nicht verpflichtet. Diese Bekanntmachung wird gemäß § 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes  in den derzeit geltenden Fassungen durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Rathaus und an den Bekanntmachungstafeln der Ortsverwaltung Medenbach sowie des Friedhof Breckenheim veröffentlicht. An den Hinweistafeln auf dem Friedhof Breckenheim sind Pläne angebracht, aus denen die vorgenannten Abteile zu ersehen sind.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die vorstehenden Anordnungen kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 475, Tel. 0611 / 31 - 32 43 bzw. bei der Ortsverwaltung Medenbach, Am Sportfeld 4, 65207 Wiesbaden, Tel. 06122/13380 schriftlich, elektronisch oder bei persönlicher Vorsprache mündlich zur Niederschrift eingelegt werden.

Wiesbaden, 26.11.2019

Aushang bis zum 25.02.2020                 

Landeshauptstadt Wiesbaden                

Der Magistrat

Grünflächenamt

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