Bekanntmachungen 21.11.2025
Abräumung von Reihengräbern auf dem Friedhof Kastel
Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Wiesbaden
Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Reihengräbern werden nach Ablauf der Ruhefristen der in diesen Gräbern beigesetzten Verstorbenen an die Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt - rückübertragen.
Die Grabstätten werden in Anwendung des § 16 (4) der Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Landeshauptstadt Wiesbaden in der z.Zt. geltenden Fassung zum Zwecke der Abräumung, Neuanlage und Wiederbelegung aufgerufen.
Abteil A32 Reihe 04-reS Nr.092 bis 094
Abteil A32 Reihe 05-reS Nr.095 bis 103
Abteil A32 Reihe 06-reS Nr.104 bis 112
Die Angehörigen bzw. die Erben der Verstorbenen, sowie die ehemaligen Nutzungsberechtigten an den Grabstätten, die Anspruch auf vorhandene Grabmäler bzw. Zubehör erheben werden gebeten, diesen bis spätestens 07.03.2026 mündlich oder schriftlich beim Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 485 oder bei der Verwaltung des Friedhofs Kastel geltend zu machen.
Grabmäler mit Zubehör, die bis zum 07.03.2026 nicht geräumt sind, werden durch die Landeshauptstadt Wiesbaden abgeräumt.
Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände nicht verpflichtet. Diese Bekanntmachung wird gemäß § 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes in den derzeit geltenden Fassungen durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln der Ortsverwaltung Kastel/Kostheim sowie des Friedhof Kastel veröffentlicht. An den Hinweistafeln auf dem Friedhof Kastel sind Pläne angebracht, aus denen die vorgenannten Abteile zu ersehen sind.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die vorstehenden Anordnungen kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, 65189 Wiesbaden, Gebäudeteil A, Zimmer A 485, Tel. 0611 / 31-3243 bzw. bei der Ortsverwaltung Kastel/ Kostheim, St. Veiter Platz 1, 55246 Wiesbaden, Tel. 06134 / 6030 schriftlich, elektronisch oder bei persönlicher Vorsprache mündlich zur Niederschrift eingelegt werden.
Landeshauptstadt Wiesbaden
Der Magistrat
Grünflächenamt