Abräumung von Reihengräbern auf dem Friedhof Erbenheim

Bekanntmachungen 25.10.2024

Abräumung von Reihengräbern auf dem Friedhof Erbenheim

 

Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Wiesbaden

Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Reihengräbern werden nach Ablauf der Ruhefristen der in diesen Gräbern beigesetzten Verstorbenen an die Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt - rückübertragen.

Die Grabstätten werden in Anwendung des § 16 (4) der Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Landeshauptstadt Wiesbaden in der z.Zt. geltenden Fassung zum Zwecke der Abräumung, Neuanlage und Wiederbelegung aufgerufen.


Abteil A01 Reihe 02 Nr.012 bis 022
Abteil A01 Reihe 03 Nr.023 bis 032
Abteil A01 Reihe 04 Nr.043 bis 044

Abteil A03 Reihe 06 Nr.060 bis 071
Abteil A03 Reihe 07 Nr.072 bis 083
Abteil A03 Reihe 08 Nr.084 bis 095
Abteil A03 Reihe 09 Nr.096 bis 107
Abteil A03 Reihe 10 Nr.108 bis 111

Abteil A03k Reihe 01 Nr.003 bis 012
Abteil A03k Reihe 05 Nr.001 bis 015

Abteil A10 Reihe 01 Nr.001 bis 024
Abteil A10 Reihe 02 Nr.025 bis 047
Abteil A10 Reihe 03 Nr.048 bis 070
Abteil A10 Reihe 04 Nr.071 bis 093
Abteil A10 Reihe 05 Nr.094 bis 116
Abteil A10 Reihe 06 Nr.117 bis 133
Abteil A10 Reihe 07 Nr.140 bis 156


Die Angehörigen bzw. die Erben der Verstorbenen, sowie die ehemaligen Nutzungsberechtigten an den Grabstätten, die Anspruch auf vorhandene Grabmäler bzw. Zubehör erheben werden gebeten diesen bis spätestens 07.02.2025 mündlich oder schriftlich beim Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 485 geltend zu machen. Dem Antragsteller wird dort ein Erlaubnisschein für die Abholung des Grabmals mit Zubehör ausgestellt. Bäume und Sträucher dürfen nicht abgeräumt werden.

Grabmäler mit Zubehör, die bis zum 07.02.2025 nicht geräumt sind, werden durch die Landeshauptstadt Wiesbaden abgeräumt.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände nicht verpflichtet. Diese Bekanntmachung wird gemäß § 1 des Hessischen Verwaltungszustellungssetzes in Verbindung mit § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes in den derzeit geltenden Fassungen durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Rathaus und an den Bekanntmachungstafeln des Friedhofs Erbenheim veröffentlicht. An den Hinweistafeln auf dem Friedhof Erbenheim sind Pläne angebracht, aus denen die vorgenannten Abteile zu ersehen sind.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die vorstehenden Anordnungen kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Landeshauptstadt Wiesbaden – Grünflächenamt -Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 485, Tel. 0611 / 31-3243 bzw. bei der zuständigen Verwaltung des Südfriedhofes, Siegfriedring 25, 65189 Wiesbaden Tel. 0611 / 31-2915 schriftlich, elektronisch oder bei persönlicher Vorsprache mündlich zur Niederschrift eingelegt werden.

Landeshauptstadt Wiesbaden
Der Magistrat
Grünflächenamt

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