
Bekanntmachungen 25.10.2024
Abräumung von Reihengräbern auf dem Friedhof Dotzheim
Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Wiesbaden
Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Reihengräbern werden nach Ablauf der Ruhefristen der in diesen Gräbern beigesetzten Verstorbenen an die Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt - rückübertragen.
Die Grabstätten werden in Anwendung des § 16 (4) der Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Landeshauptstadt Wiesbaden in der z.Zt. geltenden Fassung zum Zwecke der Abräumung, Neuanlage und Wiederbelegung aufgerufen.
Abteil A31 Reihe 08 Nr. 278 bis 302
Abteil A31 Reihe 09 Nr. 253 bis 277
Abteil A31 Reihe 10 Nr. 228 bis 260
Abteil A31 Reihe 11 Nr. 202 bis 251
Abteil K11 Reihe 01 Nr. 161 bis 186
Abteil K11 Reihe 02 Nr. 188 bis 214
Abteil K11 Reihe 03 Nr. 215 bis 230
Abteil A29e Reihe 01 Nr. 200 bis 227
Abteil A29e Reihe 02 Nr. 228 bis 255
Abteil A29e Reihe 03 Nr. 256 bis 283
Abteil A29e Reihe 04 Nr. 284 bis 311
Abteil A29e Reihe 05 Nr. 312 bis 339
Abteil A29e Reihe 06 Nr. 240 bis 367
Die Angehörigen bzw. die Erben der Verstorbenen, sowie die ehemaligen Nutzungsberechtigten an den Grabstätten, die Anspruch auf vorhandene Grabmäler bzw. Zubehör erheben werden gebeten diesen bis spätestens 02.07.2025 mündlich oder schriftlich beim Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 485 geltend zu machen. Dem Antragsteller wird dort ein Erlaubnisschein für die Abholung des Grabmals mit Zubehör ausgestellt. Bäume und Sträucher dürfen nicht abgeräumt werden.
Grabmäler mit Zubehör, die bis zum 02.07.2025 nicht geräumt sind, werden durch die Landeshauptstadt Wiesbaden abgeräumt.
Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände nicht verpflichtet.
Diese Bekanntmachung wird gemäß § 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes in den derzeit geltenden Fassungen durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Rathaus und an den Bekanntmachungstafeln der Ortsverwaltung Dotzheim sowie des Friedhofs Dotzheim veröffentlicht. An den Hinweistafeln des Friedhofs Dotzheim sind Pläne angebracht, aus denen die vorgenannten Abteile zu ersehen sind.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die vorstehenden Anordnungen kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, 65189 Wiesbaden, Gebäudeteil A, Zimmer A 485, Tel. 0611/31-3243 bzw. bei der Ortsverwaltung Dotzheim, Dörrgasse 2/4, 65199 Wiesbaden, Tel. 0611/31-8711 schriftlich, elektronisch oder bei persönlicher Vorsprache mündlich zur Niederschrift eingelegt werden.
Landeshauptstadt Wiesbaden
Der Magistrat
Grünflächenamt