Abräumung von Reihengräbern auf dem Friedhof Dotzheim

Abräumung von Erdreihengräbern auf dem Friedhof Dotzheim

Bekanntmachungen 13.12.2019

– Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Wiesbaden –

Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Reihengräbern werden nach Ablauf der Ruhefristen der in diesen Gräbern beigesetzten Verstorbenen an die Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt - rückübertragen.

Die Grabstätten werden in Anwendung des § 16 (4) der Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Landeshauptstadt Wiesbaden in der z.Zt. geltenden Fassung zum Zwecke der Abräumung, Neuanlage und Wiederbelegung aufgerufen.

Ablauf von Ruhefristen an Reihengrabstätten bis 29.11.2019

  • Abteil A29B
  • Abteil A29D
  • Abteil H08 Reihe 09-13

Die Angehörigen bzw. die Erben der Verstorbenen, sowie die ehemaligen Nutzungsberechtigten an den Grabstätten, die Anspruch auf vorhandene Grabmäler bzw. Zubehör erheben werden gebeten, diesen bis spätestens 17.03.2020 mündlich oder schriftlich beim Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 475 oder bei der Verwaltung des Friedhofs Dotzheim geltend zu machen. Dem Antragsteller wird dort ein Erlaubnisschein für die Abholung des Grabmals mit Zubehör ausgestellt. Bäume und Sträucher dürfen nicht abgeräumt werden.

Grabmäler mit Zubehör, die bis zum 17.03.2020 nicht geräumt sind, werden durch die Landeshauptstadt Wiesbaden abgeräumt.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände nicht verpflichtet. Diese Bekanntmachung wird gemäß § 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes  in den derzeit geltenden Fassungen durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Rathaus und an den Bekanntmachungstafeln der Ortsverwaltung Dotzheim sowie des Friedhofs Dotzheim veröffentlicht. An den Hinweistafeln auf dem Friedhof Breckenheim sind Pläne angebracht, aus denen die vorgenannten Abteile zu ersehen sind.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die vorstehenden Anordnungen kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 475, Tel. 0611 / 31 - 32 43 bzw. bei der Ortsverwaltung Dotzheim, Dörrgasse 2/4, 65199 Wiesbaden, Tel. 0611 / 31 - 87 11 schriftlich, elektronisch oder bei persönlicher Vorsprache mündlich zur Niederschrift eingelegt werden.

Wiesbaden, 12.12.2019

Aushang bis zum 17.03.2020

Landeshauptstadt Wiesbaden

Der Magistrat

Grünflächenamt

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