Bekanntmachungen 15.10.2025
Abräumung von Reihengräbern auf dem Friedhof Biebrich
Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Wiesbaden
Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Reihengräbern werden nach Ablauf der Ruhefristen der in diesen Gräbern beigesetzten Verstorbenen an die Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt - rückübertragen.
Die Grabstätten werden in Anwendung des § 16 (4) der Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Landeshauptstadt Wiesbaden in der z.Zt. geltenden Fassung zum Zwecke der Abräumung, Neuanlage und Wiederbelegung aufgerufen.
Abteil A33 Reihe 12 Nr.149 bis 161
Abteil A33 Reihe 11 Nr.180 bis 192
Abteil A33 Reihe 10 Nr.210 bis 222
Abteil A33 Reihe 09 Nr.240 bis 252
Abteil A33 Reihe 08 Nr.270 bis 279
Abteil A33 Reihe 07 Nr.294 bis 303
Abteil A33 Reihe 06 Nr.317 bis 326
Die Angehörigen bzw. die Erben der Verstorbenen, sowie die ehemaligen Nutzungsberechtigten an den Grabstätten, die Anspruch auf vorhandene Grabmäler bzw. Zubehör erheben werden gebeten diesen bis spätestens 30.01.2026 mündlich oder schriftlich beim Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 485 geltend zu machen. Bäume und Sträucher dürfen nicht abgeräumt werden.
Grabmäler mit Zubehör, die bis zum 30.01.2026 nicht geräumt sind, werden durch die Landeshauptstadt Wiesbaden abgeräumt.
Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände nicht verpflichtet.
Diese Bekanntmachung wird gemäß § 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes in den derzeit geltenden Fassungen durch Aushang an der Bekanntmachungstafel der Ortsverwaltung Biebrich sowie des Friedhofs Biebrich veröffentlicht. An den Hinweistafeln des Friedhofs Biebrich sind Pläne angebracht, aus denen die vorgenannten Abteile zu ersehen sind.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die vorstehenden Anordnungen kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, 65189 Wiesbaden, Gebäudeteil A, Zimmer A 485, Tel. 0611/31-3243 bzw. bei der zuständigen Verwaltung des Friedhofs Biebrich, Bernhard-May-Straße 26, 65203 Wiesbaden, Tel. 0611/4115916 oder der Ortsverwaltung Biebrich, Rathausstraße 63, 65203 Wiesbaden, Tel. 0611/31-9110 schriftlich, elektronisch oder bei persönlicher Vorsprache mündlich zur Niederschrift eingelegt werden.
Landeshauptstadt Wiesbaden
Der Magistrat
Grünflächenamt