Abräumung von Reihengräbern auf dem Friedhof Biebrich

Bekanntmachungen 03.09.2024

Abräumung von Reihengräbern auf dem Friedhof Biebrich

 

Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Wiesbaden

 

Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Reihengräbern werden nach Ablauf der Ruhefristen der in diesen Gräbern beigesetzten Verstorbenen an die Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt - rückübertragen.

Die Grabstätten werden in Anwendung des § 16 (4) der Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Landeshauptstadt Wiesbaden in der z.Zt. geltenden Fassung zum Zwecke der Abräumung, Neuanlage und Wiederbelegung aufgerufen.

Ablauf von Ruhefristen an Reihengrabstätten bis 14.10.2024


Abteil U03 Reihe 14 Nr.207 bis 221
Abteil U03 Reihe 15 Nr.226 bis 243

Abteil A33 Reihe 04 Nr.108 bis 120
Abteil A33 Reihe 05 Nr.121 bis 148


Die Angehörigen bzw. die Erben der Verstorbenen, sowie die ehemaligen Nutzungsberechtigten an den Grabstätten, die Anspruch auf vorhandene Grabmäler bzw. Zubehör erheben werden gebeten diesen bis spätestens 13.12.2024 mündlich oder schriftlich beim Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 485 geltend zu machen. Dem Antragsteller wird dort ein Erlaubnisschein für die Abholung des Grabmals mit Zubehör ausgestellt. Bäume und Sträucher dürfen nicht abgeräumt werden.

Grabmäler mit Zubehör, die bis zum 13.12.2024 nicht geräumt sind, werden durch die Landeshauptstadt Wiesbaden abgeräumt.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände nicht verpflichtet.

Diese Bekanntmachung wird gemäß § 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes in den derzeit geltenden Fassungen durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Rathaus und an den Bekanntmachungstafeln der Ortsverwaltung Biebrich sowie des Friedhofs Biebrich veröffentlicht. An den Hinweistafeln des Friedhofs Biebrich sind Pläne angebracht, aus denen die vorgenannten Abteile zu ersehen sind.


Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die vorstehenden Anordnungen kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, 65189 Wiesbaden, Gebäudeteil A, Zimmer A 485, Tel. 0611/31-3243 bzw. bei der zuständigen Verwaltung des Friedhofs Biebrich, Bernhard-May-Straße 26, 65203 Wiesbaden, Tel. 0611/4115916 oder der Ortsverwaltung Biebrich, Rathausstraße 63, 65203 Wiesbaden, Tel. 0611/31-9110 schriftlich, elektronisch oder bei persönlicher Vorsprache mündlich zur Niederschrift eingelegt werden.

 

Landeshauptstadt Wiesbaden
Der Magistrat
Grünflächenamt

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