Abräumung von Reihengräbern auf dem Friedhof Auringen

Bekanntmachungen 03.07.2025

Abräumung von Reihengräbern auf dem Friedhof Auringen

 

Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Wiesbaden

Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Reihengräbern werden nach Ablauf der Ruhefristen der in diesen Gräbern beigesetzten Verstorbenen an die Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt - rückübertragen.

Die Grabstätten werden in Anwendung des § 16 (4) der Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Landeshauptstadt Wiesbaden in der z.Zt. geltenden Fassung zum Zwecke der Abräumung, Neuanlage und Wiederbelegung aufgerufen.


Abteil  A03   Reihe 02   Nr.015
Abteil  A04   Reihe 05   Nr.070 bis 077
Abteil  A10   Reihe 05   Nr.007 bis 008


Die Angehörigen bzw. die Erben der Verstorbenen, sowie die ehemaligen Nutzungsberechtigten an den Grabstätten, die Anspruch auf vorhandene Grabmäler bzw. Zubehör erheben werden gebeten diesen bis spätestens 18.10.2025 mündlich oder schriftlich beim Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 485 geltend zu machen. Bäume und Sträucher dürfen nicht abgeräumt werden.

Grabmäler mit Zubehör, die bis zum 18.10.2025 nicht geräumt sind, werden durch die Landeshauptstadt Wiesbaden abgeräumt.


Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände nicht verpflichtet. Diese Bekanntmachung wird gemäß § 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes in den derzeit geltenden Fassungen durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln der Ortsverwaltung Auringen sowie des Friedhof Auringen veröffentlicht. An den Hinweistafeln auf dem Friedhof Auringen sind Pläne angebracht, aus denen die vorgenannten Abteile zu ersehen sind.


Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die vorstehenden Anordnungen kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Landeshauptstadt Wiesbaden – Grünflächenamt -Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 485, Tel. 0611/31-3243 bzw. bei der Ortsverwaltung Auringen, Kirchenhügel 3, 65207 Wiesbaden, Tel. 06127 705810 schriftlich, elektronisch oder bei persönlicher Vorsprache mündlich zur Niederschrift eingelegt werden.


Landeshauptstadt Wiesbaden
Der Magistrat
Grünflächenamt

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