Abräumung von Erdreihengräbern auf dem Südfriedhof

Abräumung von Erdreihengräbern auf dem Südfriedhof

Bekanntmachungen 25.09.2019

– Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Wiesbaden –

Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Reihengräbern werden nach Ablauf der Ruhefristen der in diesen Gräbern beigesetzten Verstorbenen an die Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt - rückübertragen.

Die Grabstätten werden in Anwendung des § 16 (4) der Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Landeshauptstadt Wiesbaden in der z.Zt. geltenden Fassung zum Zwecke der Abräumung, Neuanlage und Wiederbelegung aufgerufen.

Ablauf von Ruhefristen an Reihengräberstätten bis 30.08.2018

Erdreihengräber

  • Abteil E 45                Reihe 01        Nr. 040 -  061
  • Abteil E 45                Reihe 02        Nr. 062 -  073
  • Abteil E 45                Reihe 02        Nr. 075 -  083
  • Abteil E 45                Reihe 03        Nr. 084 -  105
  • Abteil E 45                Reihe 04        Nr. 106 -  127
  • Abteil E 45                Reihe 05        Nr. 128 -  149
  • Abteil E 45                Reihe 06        Nr. 150 -  171
  • Abteil E 45                Reihe 07        Nr. 172 -  193

Die Angehörigen bzw. die Erben der Verstorbenen, sowie die ehemaligen Nutzungsberechtigten an den Grabstätten, die Anspruch auf vorhandene Grabmäler bzw.Zubehör erheben werden gebeten diesen bis spätestens 24.12.2019  mündlich oder schriftlich beim  Grünflächenamt,  Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 475 geltend zu machen. Dem Antragsteller wird dort ein Erlaubnisschein für die Abholung des Grabmals mit Zubehör ausgestellt. Bäume und Sträucher dürfen nicht abgeräumt werden.

Grabmäler mit Zubehör, die bis zum 24.12.2019  nicht geräumt sind, werden durch die Landeshauptstadt Wiesbaden abgeräumt.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände nicht verpflichtet.

Diese Bekanntmachung wird gemäß § 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes  in den derzeit geltenden Fassungen durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Rathaus und an den Bekanntmachungstafeln der Ortsverwaltung Bierstadt sowie des Friedhofs Bierstadt veröffentlicht. An den Hinweistafeln auf dem Friedhof Bierstadt sind Pläne angebracht, aus denen die vorgenannten Abteile zu ersehen sind.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die vorstehenden Anordnungen kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 475, Tel. 0611 / 31 - 32 43 bzw. bei der zuständigen Verwaltung des Südfriedhofes, Siegfriedring 25, 65189 Wiesbaden Tel. 0611/31–2915 schriftlich, elektronisch oder bei persönlicher Vorsprache mündlich zur Niederschrift eingelegt werden.

Wiesbaden, 25.09.2019 (Aushang bis zum 24.12.2019)

Landeshauptstadt Wiesbaden

Der Magistrat – Grünflächenamt

 

Unser Service für Sie

Ratgeber (FAQ)

Infos

Im Sterbefall — was jetzt für Sie zu beachten ist

Dieser praktische Katalog soll Ihnen als erste Quelle für Ihr Informations­bedürfnis rund um die Bestattung in Wiesbaden dienen ...mehr

Grabarten

Infos

Grabarten — welche gibt es und welche passt zu Ihnen

Grundsätzlich werden in Wiesbaden zwei Formen der Bestattung angeboten: die Erdbestattung und die Urnenbestattung ...mehr

Kontakt

Infos

Sie haben Fragen — nehmen Sie einfach Kontakt auf

Sie wollen schon zu Lebzeiten ein Grab erwerben, sich über Grabarten oder Termine zu Trauerfeiern informieren? ...mehr