Bekanntmachungen 25.09.2019
– Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Wiesbaden –
Die Nutzungsrechte an den nachstehend aufgeführten Reihengräbern werden nach Ablauf der Ruhefristen der in diesen Gräbern beigesetzten Verstorbenen an die Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt - rückübertragen.
Die Grabstätten werden in Anwendung des § 16 (4) der Ortssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Landeshauptstadt Wiesbaden in der z.Zt. geltenden Fassung zum Zwecke der Abräumung, Neuanlage und Wiederbelegung aufgerufen.
Ablauf von Ruhefristen an Reihengräberstätten bis 30.08.2018
Erdreihengräber
- Abteil E 45 Reihe 01 Nr. 040 - 061
- Abteil E 45 Reihe 02 Nr. 062 - 073
- Abteil E 45 Reihe 02 Nr. 075 - 083
- Abteil E 45 Reihe 03 Nr. 084 - 105
- Abteil E 45 Reihe 04 Nr. 106 - 127
- Abteil E 45 Reihe 05 Nr. 128 - 149
- Abteil E 45 Reihe 06 Nr. 150 - 171
- Abteil E 45 Reihe 07 Nr. 172 - 193
Die Angehörigen bzw. die Erben der Verstorbenen, sowie die ehemaligen Nutzungsberechtigten an den Grabstätten, die Anspruch auf vorhandene Grabmäler bzw.Zubehör erheben werden gebeten diesen bis spätestens 24.12.2019 mündlich oder schriftlich beim Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 475 geltend zu machen. Dem Antragsteller wird dort ein Erlaubnisschein für die Abholung des Grabmals mit Zubehör ausgestellt. Bäume und Sträucher dürfen nicht abgeräumt werden.
Grabmäler mit Zubehör, die bis zum 24.12.2019 nicht geräumt sind, werden durch die Landeshauptstadt Wiesbaden abgeräumt.
Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände nicht verpflichtet.
Diese Bekanntmachung wird gemäß § 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes in den derzeit geltenden Fassungen durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Rathaus und an den Bekanntmachungstafeln der Ortsverwaltung Bierstadt sowie des Friedhofs Bierstadt veröffentlicht. An den Hinweistafeln auf dem Friedhof Bierstadt sind Pläne angebracht, aus denen die vorgenannten Abteile zu ersehen sind.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die vorstehenden Anordnungen kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Landeshauptstadt Wiesbaden - Grünflächenamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A, Zimmer A 475, Tel. 0611 / 31 - 32 43 bzw. bei der zuständigen Verwaltung des Südfriedhofes, Siegfriedring 25, 65189 Wiesbaden Tel. 0611/31–2915 schriftlich, elektronisch oder bei persönlicher Vorsprache mündlich zur Niederschrift eingelegt werden.
Wiesbaden, 25.09.2019 (Aushang bis zum 24.12.2019)
Landeshauptstadt Wiesbaden
Der Magistrat – Grünflächenamt