Erdwahlgrab für Kinder

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Erdwahlgrab für Kinder

Erdwahlgräber für totgeborene und verstorbene Kinder von 0 bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

Erdwahlgräber für Kinder sind Grabstellen, die je nach Verfügbarkeit auf vorgegebenen Flächen vom Bürger frei ausgewählt werden können. Die trauernden Eltern sollten zudem in die Lage versetzt werden, die Grabstätten ihrer im Baby- und Kleinkindalter verstorbenen Kinder über den Zeitraum von 15 Jahren hinaus zu erhalten. Diese Grabstätten sind zunächst an die Ruhefrist eines Kindersarges angepasst und mit einem Nutzungsrecht für 15 Jahre zu erwerben.

Nach Ablauf kann das Nutzungsrecht immer wieder verlängert werden. Deshalb können in dieser Grabstätte auch jederzeit bis zu 8 Urnen­beisetzungen stattfinden. Nach Ablauf der Ruhefrist des Kindersarges kann dieselbe Grabstelle auch für eine Erdbestattung eines Erwachsenen genutzt werden, womit sie sich auch als Familiengrabstätte eignet.

Übersicht:

  • Nutzungsrecht 15 Jahre
  • Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
  • Grabkauf zu Lebzeiten möglich
  • Die Grabpflege erfolgt durch die Angehörigen oder einen beauftragten Friedhofsgärtner.

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